
Die ERGO Reiseversicherung hat im Februar 2021 den Leistungsumfang der bereits bestehenden Corona-Zusatzversicherung deutlich erweitert. Der spezielle und weltweit gültige Zusatzschutz ist zu Einmal- und Jahres-Reiseversicherungen der ERGO Reiseversicherung (Angebote inklusive einer Reiserücktrittsversicherung) einfach dazu buchbar. Die COVID-19 Ergänzungs-Versicherung ist für eine Reise mit einer maximalen Reisedauer von 365 Tagen und und für alle Verkehrsmittel gültig. Die Versicherung ist für bis zu 9 Personen geeignet, die zusammen verreisen und ist unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis und Alter.
Mit dem Ergänzungs-Schutz Covid-19 die Reiserücktrittsversicherung sinnvoll erweitern
Der Ergänzungs-Schutz Covid-19 erweitert die bei der ERGO Reiseversicherung bestehende Reiserücktritts-Versicherung (Stornokostenversicherung- und/oder Reiseabbruchversicherung) um die nachfolgende versicherten Ereignisse.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz sind: Diese Ereignisse treten ein, weil bei dem Reisenden oder einer Risikoperson der begründete Verdacht auf eine Infektion mit Covid-19 oder der begründete Verdacht das Virus zu verbreiten besteht.
Versicherte Ereignisse der ERGO Corona-Zusatzversicherung:
- Persönliche und individuell von einer Behörde angeordnete Quarantänemaßnahme.
- Persönliche und individuelle Verweigerung Ihrer Beförderung durch einen berechtigten Dritten (Beispiel: vor Abflug wird bei Ihnen eine erhöhte Körpertemperatur gemessen. Aufgrund der erhöhten Temperatur verweigert das Flughafenpersonal Ihnen die Beförderung). •
- Persönliche und individuelle Verweigerung der Einreise durch berechtigte Dritte (Beispiel: vor der Einreise wird bei Ihnen eine erhöhte Körpertemperatur gemessen. Aufgrund der erhöhten Temperatur verweigert der Grenzbeamte Ihnen die Einreise).
Mit dem Ergänzungs-Schutz Covid-19 den aktuellen Versicherungsschutz erweitern für Reiserückritt und Reiseabbruch bei Erkrankung oder Tod im Zusammenhang mit Covid-19 und bei einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes wegen Covid-19.
Voraussetzung für den Abschluss der ERGO Ergänzungs-Versicherung Covid-19.
Voraussetzung für den Covid-19 Ergänzungs-Schutz der ERGO Reiseversicherung, ist eine abgeschlossene Einmal- oder Jahresversicherung, die eine Reiserücktritts-Versicherung (Stornokosten- und/oder Reiseabbruch-Versicherung) enthält.
Corona-Zusatzversicherungen anderer Reiseversicherer
Auch andere Reiseversicherer bieten Corona Ergänzungs-Versicherungen zu einer bestehenden Reiserücktrittsversicherung. Der neue Corona-Reiseschutz der HanseMerkur Reiseversicherung - hier alle detaillierten Produktinformationen
Weitere interessante Informationen zu Angeboten und Reiseversicherungen in der Corona-Pandemie - in unserem Blog
- Welche LANGZEIT-Auslandskrankenversicherung leistet bei einer Corona-Erkrankung im Ausland? Hier ein Überblick.
- Die Auslandskrankenversicherung für den Langzeitaufenthalt der ERGO Reiseversicherung leistet auch bei einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes
- Verschärfte Einreisebestimmungen für Reisende aus Hochrisikogebieten.
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